63 barrierefreie Wohnungen in Straubing
2 bis 5 Zimmer-Wohnungen zwischen 50 m² und 107 m² mit Fußbodenheizung und Balkon oder Terrasse für Paare, Rentner und Familien in Straubing
An der Schlesischen Straße
zwischen 50 und 107 m² groß
(je nach Einkommen)
ERSTBEZUG | 2 Zimmer-Wohnung
(nur mit Wohnberechtigungsschein EK-Stufe I)
ERSTBEZUG | 3 Zimmer-Wohnung
(nur mit Wohnberechtigungsschein EK-Stufe I)
ERSTBEZUG | 4 Zimmer-Wohnung
(nur mit Wohnberechtigungsschein EK-Stufe I)
ERSTBEZUG | 5 Zimmer-Wohnung
(nur mit Wohnberechtigungsschein EK-Stufe I)
ERSTBEZUG | 2 Zimmer-Wohnung
(nur mit Wohnberechtigungsschein EK-Stufe II)
ERSTBEZUG | 3 Zimmer-Wohnung
(nur mit Wohnberechtigungsschein EK-Stufe II)
ERSTBEZUG | 4 Zimmer-Wohnung
(nur mit Wohnberechtigungsschein EK-Stufe II)
ERSTBEZUG | 2 Zimmer-Wohnung
(nur mit Wohnberechtigungsschein EK-Stufe III)
ERSTBEZUG | 3 Zimmer-Wohnung
(nur mit Wohnberechtigungsschein EK-Stufe III)
ERSTBEZUG | 4 Zimmer-Wohnung
(nur mit Wohnberechtigungsschein EK-Stufe III)
Keine Daten mehr
Ausstattung:
- Moderne Architektur
- Helle und offene Grundrisse
- Jede Wohnung verfügt über einen großzügigen Balkon oder Terrasse
- Mit hochwertigem Fußbodenbelag in Holzoptik inkl. Fußbodenheizung
- Helle, moderne Fliesen im Badezimmer/WC
- Badezimmer mit Badewanne und/oder ebenerdiger Dusche
- Barrierefreier Zugang und Aufzugsanlage von TG bis 3.OG
- Tiefgaragenstellplatz
Um sich auf eine Wohnung für dieses Objekt zu bewerben, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Als Bürger der Stadt Straubing wenden Sie sich bitte an die kreisfreie Stadt Straubing, wenn möglich vorab per Telefon:
Theresienplatz 2, 94315 Straubing
Tel.: +49 9421 944-60439
E-Mail: wohnungswesen@straubing.de
Als Bürger des Landkreises Straubing wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Straubing:
Leutnerstraße 15, 94315 Straubing
Tel.: +49 09421 9730
E-Mail: landratsamt@landkreis-straubing-bogen.de
Sofern Sie nicht in Straubing oder im Landkreis Straubing-Bogen wohnhaft sind, stellen Sie bitte Ihren Antrag auf einen WBS bei der Kreisverwaltungsbehörde Ihres Wohnortes.
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