Mieten bei der BayernHeim

Die BayernHeim steht für die langfristige Bereitstellung von sicherem & gutem Wohnraum mit bezahlbaren Mieten in ganz Bayern.

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Mietangebot Gewerbe

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Wer kann bei uns mieten?

Hier finden Sie Informationen zu den Einkommensgrenzen und zum erforderlichen Wohnberechtigungsschein

Förderung / Mietzuschuss

Individuelle Mietförderung für Ihr neues Zuhause nutzen

Mit der Einkommensorientierten Förderung (EOF) unterstützt der Freistaat Bayern Einzelpersonen und Familien mit ganz unterschiedlichen Einkommensverhältnissen. Bereits alleinstehende Berufstätige mit einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 2.080 € können von diesem Fördermodell profitieren. In immer mehr Neubauprojekten der BayernHeim entsteht dadurch hochwertiger und zugleich bezahlbarer Wohnraum mit ausgewogenen Bewohnerstrukturen.
 

Übersichtlich und ohne langfristige Verpflichtungen

Das EOF-Modell gewährt förderberechtigten Mietern einen Mietzuschuss, dessen Höhe sich am jeweiligen Haushaltseinkommen orientiert. Sowohl die Förderberechtigung als auch die Zuschusshöhe müssen selbstständig alle zwei Jahre neu beantragt werden. Einkommensänderungen während dieses Zeitraums sind lediglich mitzuteilen, damit der Zuschuss bei Bedarf angepasst werden kann.
 

Wer ist antragsberechtigt?

Grundsätzlich kann jede Person eine solche vergünstigte Miete beantragen. Entscheidend sind die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie das gesamte Haushaltseinkommen. Die Förderung ist in drei Einkommensstufen gegliedert. Berechtigte Haushalte können über ein monatliches Nettoeinkommen von etwa 1.400 € (Singlehaushalt) bis rund 8.400 € (Vierköpfige Familie) verfügen. Bitte beachten Sie: Diese Angaben dienen lediglich zur Orientierung. Die verbindliche Berechnung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Abteilung der Stadt oder der Kreisverwaltungsbehörde im Rahmen der Prüfung des Wohnberechtigungsscheins.
 

Wie funktioniert die Einkommensorientierte Förderung?

Die Wohnungsvergabe ist unabhängig vom Bezug von Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder vergleichbaren Leistungen. Für die Bewilligung einer individuellen EOF werden sowohl eine maximal zulässige Erstvermietungsmiete als auch eine für die Mieter tragbare Miete festgelegt. Nach dem Einzug und erfolgreicher Antragstellung werden die bewilligten Zuschüsse monatlich direkt ausgezahlt.
 

Beispiel für eine Mietpreisförderung

Herr Mustermann lebt allein und verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 €. Die Erstvermietungsmiete seiner neuen Wohnung in einem EOF-geförderten Neubau beträgt 10,50 €/m². Für die Einkommensstufe III gilt eine zumutbare Miete von 7,00 €/m². Daraus ergibt sich eine Differenz von 3,50 €/m², die im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung vom Freistaat Bayern übernommen wird.

Herr Mustermann erhält somit einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 3,50 €/m² und zahlt effektiv nur 7,00 €/m² für seine Neubauwohnung. Bitte beachten Sie: Die tatsächliche Förderhöhe wird immer individuell berechnet und kann daher vom dargestellten Beispiel abweichen.

Was benötigen Sie für eine geförderte Wohnung?

Für den Einzug in eine geförderte Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Diese amtliche Bescheinigung bestätigt, dass Sie grundsätzlich berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Die zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltungsbehörde an Ihrem Wohnort können prüfen, ob Ihnen ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden kann.
 

Folgende Unterlagen werden für eine Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins benötigt:

  • Antragsformular auf Feststellung der Wohnberechtigung
  • Formular Einkommenserklärung des Antragstellers und aller Haushaltsangehörigen
  • Nachweise über das Einkommen der letzten 12 Monate von allen Haushaltsmitgliedern
    • Verdienstbescheinigung bei nichtselbständiger Tätigkeit
    • Einkommenserklärung bei selbstständiger Tätigkeit
  • Personalausweis/Aufenthaltstitel/Reisepass
  • Ausweis der Schwerbehinderung, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt
  • Heiratsurkunde, wenn die Ehe in den letzten 7 Jahren geschlossen wurde
  • Mutterpass bei bestehender Schwangerschaft

Kontakt

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